BEKOTECHNOLOGIESInternational Corporate SiteBEKOTECHNOLOGIESDeutschland | Österreich | SchweizBEKOTECHNOLOGIESIndiaBEKOTECHNOLOGIESBrazilBEKOTECHNOLOGIES責任を通じより良くBEKOTECHNOLOGIES責任心是我們成長的動力BEKOTECHNOLOGIESIreland | United KingdomBEKOTECHNOLOGIESFranceBEKOTECHNOLOGIESBelgique | Pays-Bas | LuxembourgBEKOTECHNOLOGIESItaliaBEKOTECHNOLOGIESSpainBEKOTECHNOLOGIESPolandBEKOTECHNOLOGIESCzech RepublicBEKOTECHNOLOGIESNetherlandsBEKOTECHNOLOGIESCanadaBEKOTECHNOLOGIESUnited States of AmericaBEKOTECHNOLOGIESAmérica Latina
Management

Die neue UKCA Kennzeichnung

Produkte für UK mit CE-Kennzeichnungspflicht müssen künftig mit dem UKCA-Symbol gekennzeichnet werden

Das Vereinigte Königreich (VK) gilt seit dem Brexit für die EU als Drittstaat. Eine Folge davon ist, dass das VK die Vorschriften zur Einführung von Produkten neu geregelt hat. Die UKCA-Kennzeichnung wurde in Großbritannien am 1. Januar 2021 für die meisten Produkte zur Pflicht. Produkte, die bereits CE-gekennzeichnet sind, können noch bis zum 31.Dezember 2022 nach Großbritannien geliefert werden, solange die Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs aus technischer Sicht unverändert bleiben. Die meisten Produkte, die nach Großbritannien geliefert werden, müssen nach dem 1. Januar 2023 mit dem UKCA-Kennzeichen versehen werden.

Wir bei BEKO TECHNOLOGIES haben diese Vorgabe aufgenommen und befinden uns in den Vorbereitungen für die konforme Umsetzung von UKCA. Die für unsere Produkte zutreffenden Vorschriften und anzuwendende Normen sind uns bekannt und wir berücksichtigen diese Änderungen in unseren Konformitätsbewertungsverfahren. Betroffen sind insbesondere jene Produkte, welche von einer in UK zugelassenen externen Zertifizierungsstelle geprüft werden müssen, wie zum Beispiel bei Druckgeräten und Druckanlagen ab Kategorie I der Druckgeräterichtlinie oder explosionsgeschützte Geräte nach der ATEX-Richtlinie. Wir versuchen hier nach Möglichkeit die bisherigen Zertifizierungspartner mit ihren Geschäftsverbindungen zu britischen Zulassungsgesellschaften in Anspruch zu nehmen.

Das Ergebnis des Konformitätsbewertungsverfahrens ist eine UK-Konformitätserklärung (UK Declaration of Conformity) für unsere Produkte, auf denen BEKO TECHNOLOGIES GMBH als Hersteller aufgeführt ist. Darüber hinaus wurde von BEKO TECHNOLOGIES GMBH eine Person benannt, die von den Marktüberwachungsbehörden des VK rechtswirksam kontaktiert werden kann. Die benannte Person wird auf der UKCA-Konformitätserklärung ausgewiesen.

Offizielle Informationen zur Verpflichtung und Umgang der UKCA-Kennzeichnung finden Sie auch unter unter: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, z.B. weil Sie selbst Produkte in das Vereinte Königsreich liefern, können Sie uns gerne ansprechen. Dazu können Sie unser Kontaktformular verwenden.

Kontaktformular